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MZA Brno B 26 karton 50 fol. 10 (1.12.1826)
Im Jahre 1804 hat sich mit der, der k. Polizey-Direktion untern 16ten May 1804 Zahl 1826 intimirten Gouvernementspraesidial-Bewilligung, hier in Brünn ein Verein von Musikdilletanten gebildet, welcher zur Sommerzeit im Augartensaale, im Winter aber im Redouten- oder in einem anderen angemessenen Saale wochentlich einmal eine musikalische Akademien zu geben beabsichtete. Dieser Verein hat sich bald darauf, wahrscheinlich wegen den im Jahre 1805 eingetretenen Kriegserreignissen ausgelöst, im Jahre 1806 aber, mit verneuerter Bewilligung des Gouvernementspraesidiums, worüber der k. Polizeydirektion der diesfälligen Erlaß untern 23ten Juny 1806 Z. 2687 zugekommen ist, wieder konstituirt. In den von die Vereinsrepräsentanten F. Scheu, J. Fiala und Reinold Kölbel mit der hier mitfolgende Eingabe überreichten Plan dieses Dilletantevereins, und rücksichtlich in der am Schluße beigefügten Anmerkung, ist festgesetzt werden, daß im Falle- aus was immer für einer Ursache dieser musikalische Verein sich auflösen sollte, die aus dem Vereinsfonde angeschaften Requisiten zur Beförderung eines wohlthätigen Zweckes öffentlich veräusert werden sollen. Da und dieser Verein seit langen nicht mehr existirt - somit aufgelöst ist, so ist mir daran gelegen zu wissen, ob bey der Auflösung dieses Vereines mit den erwählten Requisiten, nach der im Plan festgesetzten Bestimmung der Gesellschaftsmitglieder vorfahren wurde. Der Herr Polizeydirektor werden dernach angewiesen, hierüber die erforderlichen legalen Erhebungen eugesäunet einzuleiten, und mir das Resultat bis 20tn d. Mts. anzuzeigen. Brünn am 1ten Dezember 1826.
Der Gouverneur von Mähren und Schlesien.
Mittrowsky
An dem Brünner k. Herrn Polizeydirektor Muth.

fol. 20 (26.1.1827)
In dem Plan zur Wiedereimführung des in den Jahren 1806, 1807 u. s. w. hier bestandenen Vereins von Musikdilletanten, welchen ich dem Herrn Polizeydirektor mit meinem Erlaß vom 1t Dezember v. J. Zahl 5920 mitgetheilt habe, und hier nochmal bei sich leiße, ist in den Absatz “Vertheilung der Geschäftes” sub e/ auch die Bestimmung enthalten, daß über sammtliche Musikalienvorräthe, und alle sonstigen dem Vereine gehörigen Effekten ein Inventarium geführt; also fortgeführt werden solle. Diese Bestimmung zu Folge, muß demnach bey der nach der Hand erfolgten Auflösung dieses Vereins ein Inventarium über alle dem Vereine gehörig genossenen Effekten, vorhanden gewesen seyn, daher ich mich mit dem mit Bericht von 20ten v. Mts. Z. 349 mir vorgelegten, itzt von den in s. Rechnungsrath Scheu, und an s. Zollgefällen-Administrations-Expeditor Fiala ausgefertigten Verzeichnis der derzeit noch vorhandenen Musikalien und Instrumente nicht begnügen kann, sondern der Herr Polizeydirektor werde in vorläufiger Erledigung Ihres bezogenen Berichts eingewiesen, dieses Inventarium abzufordern, und mir binnen 8. Tagen vorzulegen. Brünn am 26ten Jänner 1827.
Der Gouverneur von Mähren und Schlesien
Mitrowsky.

fol. 23 (28.3.1827)
Da nach der mit Bericht vom 9ten v. Mts. Zahl 47/p. vorgelegten neuerlichen Erklärung des Rechnungsrathes Scheu, und des Expeditor der k.k. Zollgefällen-Administrazion Fiala, über die den ehemal hier bestandenen Musikvereine gehörig gewesenen musikalischen Instrumente, Musikalien, und sonstige Effekten, ein ordentliches Inventarium nicht geführt worden, und weder ein Vormerk hierüber aus früherer Zeit mehr vorhanden ist, so erübriget dermal wohl nichts anderes, als sich an jenes Verzeichniß zu halten, welches die oben benannten ehemalige Vereins- Repräsentanten Scheu und Fiala, über die noch vorhandenen Instrumente, Musikalien etc. des genannten Vereins erst gegenwärtig ausgefertigt, und der Herr Polizeydirektor mit ihrem Berichte vom 20ten December v.J. Zahl 349/p. vorgelegt haben. Indem ich Ihnen dernach dieses Verzeichniß in der Anlage gegen Wiedervorlegung übersende, weise ich den Herrn Polizeydirektor zugleich an, die hierin aufgeführten Musikalien, musikalischen Instrumente, und sonstigen Requisiten von jenen Individuen, wo sie sich dermal in Ferwahrung befinden einzufordern, in Ihre Verwahrung zu übernehmen, und sodann über den Vollzug dieses Geschäfts, und über den Zustand, in welchem sich die eingeforderten Gegenstände befinden, bis Ende k. Mts. Bericht zu erstatten. Brünn am 28ten März 1827.
Vom k. k. M. Sch. Gouvernements- Praesidium.
An den brünner k. Herrn Polizeydirektor Muth.

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