ad N. 240 W. Das Stadtverordneten- Kollegium sieht sich mit Rücksicht auf die Geschäfte vom 17. Februar d. J. nicht in der Lage, das städtische Theater im Sinne jener Eingabe an dem löblichen Verein überlassen zu können, woran hiemit laut Beschluss von 16. März d. J. die Mittheilung genacht wird. Vom Gemdr. d. k. Hst. Olmütz, 16/3 1885. Der Vice-Bürgermeister Nather m.p. |